|
|
|
Im "Presse"-Artikel
"EM-Überstunden für Staatsanwälte"
(17. Juli) wurden zwei Fußball-Fouls miteinander in
Beziehung gebracht: Der Kopfstoß des französischen
Teamkapitäns Zinédine Zidane im WM-Finale und
die Verletzung eines Stürmers durch Joey Didulica, ehemaliger
Austria-Torhüter. Didulica wurde - nicht rechtskräftig
- wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Mit Ausnahme der Tatsache, dass sich beide Vorfälle in
Profifußballspielen ereignet haben, sind sie nicht zu
vergleichen.
Zidanes Aktion ereignete sich abseits des unmittelbaren Spielgeschehens
und galt nicht dem Kampf um den Ball, sondern nur der Insultierung
eines Gegners....
|
|