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Strahlende, gut gekleidete junge Menschen lächelten in die Linse. Darf man dieses Foto abbilden? Auch wenn ED mitgeteilt wurde, dass dieser Abdruck nicht freigegeben werde - man darf.
ExtraDienst-Anwalt Dr. Oliver Scherbaum zitiert aus einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 3. 10. 2000, in der dem Falter gegen die Kronen Zeitung Recht gegeben wurde, als der das Titelblatt des Blattes ablichtete und sich damit im eigenen Medium kritisch auseinandersetzte. Diese Vervielfältigung ist vom Recht der freien Werknutzung als Bildzitat erfasst.
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