DR. OLIVER SCHERBAUM   PROFIL 33 / 2005 LEX CAROLINE ZURÜCK
         

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"Der Europäische Gerichtshof für menschenrechte fällte am 24.Juni 2004 das Caroline Urteil. Es besagt, dass Bilder welche die Prinzessin privat, also auch beim Radfahren und Einkaufen, zeigen, nicht vom öffentlichen Interesse seihen. Eine Veröffentlichung von Fotos sei nur dann zulässig, wenn damit ein "Beitrag zur Debatte im Allgemeininteresse erbracht wird"...

Juristisch ist der Spruch des Europäischen Gerichtshofs sehr wohl bindend, in der medialen Praxis aber aus wirtschaftlichen Gründen bewusst gegen die Rechtsprechung gearbeitet", sagt der Wiener Medienanwalt Oliver Scherbaum.

 



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