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Pressefoto |
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"Der
Europäische Gerichtshof für menschenrechte fällte
am 24.Juni 2004 das Caroline Urteil. Es besagt, dass Bilder
welche die Prinzessin privat, also auch beim Radfahren und
Einkaufen, zeigen, nicht vom öffentlichen Interesse seihen.
Eine Veröffentlichung von Fotos sei nur dann zulässig,
wenn damit ein "Beitrag zur Debatte im Allgemeininteresse
erbracht wird"...
Juristisch ist der Spruch des Europäischen Gerichtshofs
sehr wohl bindend, in der medialen Praxis aber aus wirtschaftlichen
Gründen bewusst gegen die Rechtsprechung gearbeitet",
sagt der Wiener Medienanwalt Oliver Scherbaum.
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