Unser Gebäude Miet- und Immobilienrecht << zurück zur Übersicht >>

Rechtsanwalt Mag. Georg Brandstätter verfügt über langjährige Erfahrung im Miet-, Pacht- und Immobilienrecht. Unsere Kanzlei vertritt Sie ebenso kompetent vor Schlichtungsstellen (zB Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten) und Gerichten (zB Aufkündigungen, Räumungen), wie bei Immobilienanschaffungen jeder Größe. Dazu zählt freilich auch die passende Vertragsgestaltung.

 


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