Unser Gebäude Urheberrecht << zurück zur Übersicht >>

Die Rechte von Herstellern eigentümlicher geistiger Schöpfungen, wie Lichtbilder, Grafiken, Websites, etc., werden leider immer noch oft ignoriert. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, unrechtmäßige Verwertungen (wie Kopien, Vorträge und Aufführungen, etc.) Ihrer Werke abzustellen und Ihnen das dafür zustehende Entgelt samt Schadenersatz zu verschaffen.

Freilich unterstützen wir Sie auch bei der Errichtung von Verträgen über die Einräumung von Werknutzungsrechten und -bewilligungen, seien es Verlagsverträge, Tonträgerverträge, Filmverträge oder auch Verträge über die Erstellung einer Website.
 


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