Unser Gebäude Vereinsrecht << zurück zur Übersicht >>

Wir unterstützen Sie bei der Gründung eines Vereins und der Erstellung der Statuten. Seit Inkrafttreten des VereinsG 2002 ist die Vorschaltung eines Vereinsschiedsgerichtes zur Beilegung von Streitigkeiten innerhalb des Vereins gesetzlich verpflichtend. Wir vertreten Sie sowohl vor dem Schiedsgericht als auch vor ordentlichen Gerichten.
 


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